
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für die Feuerwehr im Land NRW. Automatisch sind aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die Mitglieder der Jugendfeuerwehren, Ehrenabteilungen und Musikzüge bei uns versichert. Im Einzelfall stehen auch Beschäftigte der Feuerwehr unter unserem Schutz.
In diesem Portal finden Sie Informationen über die besonderen Präventionsangebote im Bereich Feuerwehr sowie über spezielle Leistungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in NRW.
Informationen zu Seminaren für den Bereich Feuerwehren, zum Beispiel Seminare für Führungskräfte der Feuerwehren oder Jugendfeuerwehrwarte, finden Sie hier. Dort könnn Sie sich auch direkt anmelden.
Formulare, wie die Unfall- oder Sachschädenanzeige, finden Sie auf unseren Service-Seiten.
Große Hitze belastet Einsatzkräfte
Bundesfeuerwehrärzte warnen vor Wärmebelastung und geben Tipps
Die Wettermeldungen für die nächsten Tage prognostizieren ein extrem heißes Wochenende mit Temperaturen bis zu 38°C. Insbesondere für Feuerwehr- und Rettungskräfte bedeutet dies im Einsatzfall eine enorme körperliche Belastung, auf die Bundesfeuerwehrarzt Dr. Hans- R. Paschen und sein Stellvertreter Klaus Friedrich ausdrücklich hinweisen. Nicht nur die erhöhte Ozonbelastung und direkte Sonneneinstrahlung insbesondere auf den Kopf sind Ursachen für eine estiegene Belastung in den kommenden Tagen. Auch starkes Schwitzen kann zu einer gefährlichen Dehydratation (Wasserverlust) mit Elektrolytstörungen und einer Kreislaufdysregulation (Hitzekollaps) kommen. Die Folgen reichen vom Kopfschmerz, Schwindel. Übelkeit, Erbrechen, bis hin zu Veränderungen des Bewusstseins, Krampfanfällen und Kreislaufstillstand. Diese Problematik wird besonders unter Einsatzbedingungen enorm verstärkt. Das Tragen schwerer Schutzkleidung, die verstärkte körperliche Anstrengung beispielsweise unter Atemschutz oder auch psychische Druck erhöhen die Belastungen.
Besonders Einsatzführungskräfte sollten deshalb unbedingt die folgenden neun
Sicherheitsratschläge der Bundesfeuerwehrärzte beachten:
- Einsatzzeiten und körperlichen Belastungen auf das Notwendigste zu beschränken!
- Halten Sie ausreichend Getränke und Obst im Einsatzfahrzeug vor!
- Großzügige Flüssigkeitszufuhr vor, während und nach dem Einsatz!
- Die tägliche Trinkmenge sollte bei gesunden Einsatzkräften mindestens drei Liter betragen! Diese ist kontinuierlich in kleinen Portionen aufzunehmen!
- Nach einem Atemschutzeinsatz sollte die Trinkmenge um weitere eineinhalb Liter erhöht werden!
- Schaffen von schattigen und kühlen Ruheplätzen und Kräftesammelstellen!
- Passen Sie die Einsatzschutzbekleidung den Notwendigkeiten an.
- Frühzeitig an die Anforderung ablösender Kräfte denken!
- Achten Sie auch auf einen konsequenten UV-Schutz (Schutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor, Sonnenbrille etc.)!
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen bietet in diesem Jahr 4 Lehrgänge zum Kreisausbilder Motorsäge an. Dort werden je 6 Personen als Ausbilder geschult, die dann die Feuerwehrangehörigen im Umgang mit der Motorsäge ausbilden. Die Lehrgänge finden in Arnsberg beim Landesbetrieb Wald und Holz statt. Die Lehrgangskosten übernimmt die Unfallkasse NRW. Die Lehrgänge finden an folgenden Terminen statt:
8-12. März
3-7. Mai
15-19. November und
13-17. Dezember.
Der Teilnehmer muss mindestens Gruppenführer sein, als Ausbilder qualifiziert und Erfahrung im Umgang mit der Motorsäge haben (entweder durch eine Berufsausbildung oder aber durch langjährige Tätigkeit). Eine Prüfung der individuellen Teilnahmevoraussetzungen erfolgt durch die Unfallkasse NRW.
Anmeldungen sind zu richten an:
Unfallkasse NRW
Stephan Burkhardt
Per Mail: s.burkhardt@unfallkasse-nrw.de
Oder telefonisch: 0211 28 08 502
In der August/September Ausgabe der Zeitschrift "Der Feuerwehrmann" informiert die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen über Dieselmotor-Emissionen in Feuerwehrhäusern. Den vollständigen Text finden Sie hier.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat ein Rundschreiben zum Thema " Dieselmotoremissionen in Feuerwehrhäusern und Stützpunkten von Hilfeleistungsorganisationen" veröffentlicht. Dieses können Sie hier runterladen.
Darüber hinaus erstellte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen einen Schutzleitfaden S 002 „Abstellen von Dieselfahrzeugen in Wachen und Gerätehäusern der Feuerwehr“. Sie können ihn hier downloaden.
Das Bundeskabinett hat am 19. August 2009 die Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A (H1N1) - (ISchGKVLV) beschlossen, die am 20. August 2009 in Kraft getreten ist (Anlage).
Informationen zur Verordnung wie zum Beispiel zur Kostentragung finden Sie hier.
Die Verordnung finden Sie hier.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat einen Nachtrag zu ihrem Rundschreiben Prävention 372/2008 herausgegeben.
Sie finden das Rundschreiben hier.
In der WISO-Sendung am 17.November 2008 wurde unter anderem ein Beitrag mit dem Titel "Ehrenamtliche Helfer in Not" veröffentlicht.
Daraus ergaben sich Fragen wie: Was passiert, wenn aus Versehen ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz von einem anderen Feuerwehrmann verletzt wird? Wer zahlt die Behandlungskosten? Hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld?
Die Antworten finden Sie hier.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am 22.10.2008 ein neues Rundschreiben zur zu Untersagungsverfügung: mangelhafte Feuerwehrstiefel heraus gegeben.
Das Rundschreiben können Sie herunterladen. Die Anlage ebenfalls.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am 22.10.2008 ein neues Rundschreiben zur DIN EN 469 "Schutzkleidung für die Feuerwehr" im Speziellen zur Warnwirkung heraus gegeben.
Das Rundschreiben können Sie herunterladen. Die Anlage ebenfalls.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlichte folgende Untersagungsverfügung:
gegen die
Firma: Hanrath Schuh GmbH, Gladbacher Straße 27, 52525 Heinsberg
Die Untersagungsverfügung mit dem Aktenzeichen 55.3.8221-Go (UV 010/08) finden Sie hier.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlichte folgende Untersagungsverfügung:
gegen die
Firma Hanrath Schuh GmbH, Gladbacher Straße 27, 52525 Heinsberg
Sie finden die Untersagungsverfügung mit dem Aktenzeichen 57.2.8221-Go/Wa (UV 002/07) hier.