Das Feuerwehr-Portal der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Das Bild zeigt zwei aktive Feuerwehrleute, ein Mitglied der Ehrenabteilung, einen Rettungssanitäter und zwei Jugendfeuerwehrangehörige auf einem Feuerwehrfahrzeug

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für die Feuerwehr im Land NRW. Automatisch sind aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die Mitglieder der Jugendfeuerwehren, Ehrenabteilungen und Musikzüge bei uns versichert. Im Einzelfall stehen auch Beschäftigte der Feuerwehr unter unserem Schutz.

In diesem Portal finden Sie Informationen über die besonderen Präventionsangebote im Bereich Feuerwehr sowie über spezielle Leistungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in NRW.

 

Informationen zu Seminaren für den Bereich Feuerwehren, zum Beispiel Seminare für Führungskräfte der Feuerwehren oder Jugendfeuerwehrwarte, finden Sie hier. Dort könnn Sie sich auch direkt anmelden.

 Formulare, wie die Unfall- oder Sachschädenanzeige, finden Sie auf unseren Service-Seiten.

 


Große Hitze belastet Einsatzkräfte

Große Hitze belastet Einsatzkräfte
Bundesfeuerwehrärzte warnen vor Wärmebelastung und geben Tipps

Die Wettermeldungen für die nächsten Tage prognostizieren ein extrem heißes Wochenende mit Temperaturen bis zu 38°C. Insbesondere für Feuerwehr- und Rettungskräfte bedeutet dies im Einsatzfall eine enorme körperliche Belastung, auf die Bundesfeuerwehrarzt Dr. Hans- R. Paschen und sein Stellvertreter Klaus Friedrich ausdrücklich hinweisen. Nicht nur die erhöhte Ozonbelastung und direkte Sonneneinstrahlung insbesondere auf den Kopf sind Ursachen für eine  estiegene Belastung in den kommenden Tagen. Auch starkes Schwitzen kann zu einer gefährlichen Dehydratation (Wasserverlust) mit Elektrolytstörungen und einer Kreislaufdysregulation (Hitzekollaps) kommen. Die Folgen reichen vom Kopfschmerz, Schwindel. Übelkeit, Erbrechen, bis hin zu Veränderungen des Bewusstseins, Krampfanfällen und Kreislaufstillstand. Diese Problematik wird besonders unter Einsatzbedingungen enorm verstärkt. Das Tragen schwerer Schutzkleidung, die verstärkte körperliche Anstrengung beispielsweise unter Atemschutz oder auch psychische Druck erhöhen die Belastungen.
Besonders Einsatzführungskräfte sollten deshalb unbedingt die folgenden neun
Sicherheitsratschläge der Bundesfeuerwehrärzte beachten:
- Einsatzzeiten und körperlichen Belastungen auf das Notwendigste zu beschränken!
- Halten Sie ausreichend Getränke und Obst im Einsatzfahrzeug vor!
- Großzügige Flüssigkeitszufuhr vor, während und nach dem Einsatz!
-  Die tägliche Trinkmenge sollte bei gesunden Einsatzkräften mindestens drei Liter betragen! Diese ist kontinuierlich in kleinen Portionen aufzunehmen!
-  Nach einem Atemschutzeinsatz sollte die Trinkmenge um weitere eineinhalb Liter erhöht werden!
- Schaffen von schattigen und kühlen Ruheplätzen und Kräftesammelstellen!
- Passen Sie die Einsatzschutzbekleidung den Notwendigkeiten an.
- Frühzeitig an die Anforderung ablösender Kräfte denken!
- Achten Sie auch auf einen konsequenten UV-Schutz (Schutzmittel mit hohem  Lichtschutzfaktor, Sonnenbrille etc.)!

Quelle: Pressemeldung des Deutschen Feuerwehr Verbandes

Lehrgänge Motorsäge

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen bietet in diesem Jahr 4 Lehrgänge zum Kreisausbilder Motorsäge an. Dort werden je 6 Personen als Ausbilder geschult, die dann die Feuerwehrangehörigen im Umgang mit der Motorsäge ausbilden. Die Lehrgänge finden in Arnsberg beim Landesbetrieb Wald und Holz statt. Die Lehrgangskosten übernimmt die Unfallkasse NRW. Die Lehrgänge finden an folgenden Terminen statt:

8-12. März

3-7. Mai

15-19. November und 

13-17. Dezember.

Der Teilnehmer muss mindestens Gruppenführer sein, als Ausbilder qualifiziert und Erfahrung im Umgang mit der Motorsäge haben (entweder durch eine Berufsausbildung oder aber durch langjährige Tätigkeit). Eine Prüfung der individuellen Teilnahmevoraussetzungen erfolgt durch die Unfallkasse NRW.

 

Anmeldungen sind zu richten an:

Unfallkasse NRW

Stephan Burkhardt

Per Mail: s.burkhardt@unfallkasse-nrw.de

Oder telefonisch: 0211 28 08 502

 


Dieselmotoremissionen in Feuerwehrhäusern

In der August/September Ausgabe der Zeitschrift "Der Feuerwehrmann" informiert die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen über Dieselmotor-Emissionen in Feuerwehrhäusern. Den vollständigen Text finden Sie hier.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat ein Rundschreiben zum Thema " Dieselmotoremissionen in Feuerwehrhäusern und Stützpunkten von Hilfeleistungsorganisationen" veröffentlicht. Dieses können Sie hier runterladen.

Darüber hinaus erstellte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen einen Schutzleitfaden S 002 „Abstellen von Dieselfahrzeugen in Wachen und Gerätehäusern der Feuerwehr“. Sie können ihn hier downloaden.


Impfschutz gegen die „neue Grippe“ u. a. für Feuerwehren und Polizei

Das Bundeskabinett hat am 19. August 2009 die Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A (H1N1) - (ISchGKVLV) beschlossen, die am 20. August 2009 in Kraft getreten ist (Anlage).

Informationen zur Verordnung wie zum Beispiel zur Kostentragung finden Sie hier.

Die Verordnung finden Sie hier.


Umfrage zu Stolperunfallen

Mehr zu der Umfrage zu Stolperunfällen finden Sie hier.

 

 

 

 

 


Nachtrag zum DGUV-Rundschreiben 372/2008

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat einen Nachtrag zu ihrem Rundschreiben Prävention 372/2008 herausgegeben.

 

Sie finden das Rundschreiben hier.


Haftungsbeschränkungen

In der WISO-Sendung am 17.November 2008 wurde unter anderem ein Beitrag mit dem Titel "Ehrenamtliche Helfer in Not" veröffentlicht.

Daraus ergaben sich Fragen wie: Was passiert, wenn aus Versehen ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz von einem anderen Feuerwehrmann verletzt wird? Wer zahlt die Behandlungskosten? Hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld?

Die Antworten finden Sie hier.


DGUV-Rundschreiben zur Untersagungsverfügung Hanrath

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am 22.10.2008 ein neues Rundschreiben zur zu Untersagungsverfügung: mangelhafte Feuerwehrstiefel heraus gegeben.

Das Rundschreiben können Sie herunterladen. Die Anlage ebenfalls.


DIN EN 469 "Schutzkleidung für die Feuerwehr" - Warnwirkung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am 22.10.2008 ein neues Rundschreiben zur DIN EN 469 "Schutzkleidung für die Feuerwehr" im Speziellen zur Warnwirkung heraus gegeben.

 

Das Rundschreiben können Sie herunterladen. Die Anlage ebenfalls.


Erneute Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlichte folgende Untersagungsverfügung:

 

Feuerwehrstiefel, Typ: Profi Plus, Profi, Ultra, Spark

gegen die

Firma: Hanrath Schuh GmbH, Gladbacher Straße 27, 52525 Heinsberg

Die Untersagungsverfügung mit dem Aktenzeichen 55.3.8221-Go (UV 010/08) finden Sie hier.


Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlichte folgende Untersagungsverfügung:

Feuerwehrstiefel, Typ: Profi Plus, Profi, Ultra, Spark, 865 U

gegen die

Firma Hanrath Schuh GmbH, Gladbacher Straße 27, 52525 Heinsberg

Sie finden die Untersagungsverfügung mit dem Aktenzeichen 57.2.8221-Go/Wa (UV 002/07) hier.


Ansprechpartner der UK NRW

Hier finden Sie den für Ihre Frage passenden Ansprechpartner.

Dezernat Feuerwehr

Leiter des Dezernates Feuerwehr ist Martin Bach.

ma.bach(at)unfallkasse-nrw.de

Ansprechpartner Feuerwehr-Portal

Hinweise, Anregungen und Fragen zum Feuerwehr-Portal? Wenden Sie sich bitte direkt an Anke Wendt:

a.wendt(at)unfallkasse-nrw.de

Telefon: 0211 / 90 24 499

Links

Die Internetadressen zum Beispiel des Verbandes der Feuerwehren NRW oder des Institutes der Feuerwehr in NRW finden Sie auf unseren Service-Seiten.

 

Versicherte

Wer im Bereich der Feuerwehren zum Kreis der Versicherten gehört, erfahren Sie hier.

Zeitschrift

Alle Ausgaben der Zeitschrift "Der Feuerwehrmann" finden Sie hier.